Antrag
Abrechnungsmöglichkeiten
Ich biete Ihnen ein Erstgespräch an, in dem Sie Ihr Therapieanliegen schildern dürfen,
ich mich Ihnen vorstelle und die Möglichkeiten zur Kostenübernahme geklärt werden können.
Kostenerstattungsverfahren
Bei therapeutischen Bedarf sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, Ihnen zeitnah eine Psychotherapie zu ermöglichen.
In der Regel müssen Sie bei Psychotherapeuten mit Kassensitz lange Wartezeiten einrechnen. Wenn Sie keinen Therapieplatz innerhalb weniger Wochen und in einer zumutbaren Entfernung finden, steht Ihnen alternativ eine Therapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis zu.
Sofern sich Ihre Krankenkasse für das Erstattungsverfahren offen zeigt, erstelle ich mit Ihnen zusammen einen ausführlichen Antrag auf Therapie bei Ihrer Krankenkasse.
Zuvor finden probatorische, unverbindliche Sitzungen statt, in denen Sie mich und meine Arbeitsweise erfahren und ich Sie und Ihre Therapieanliegen kennenlerne. Nach der Bewilligung der Therapie kann ich direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Lesen Sie dazu auch:
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In der Regel müssen Sie bei Psychotherapeuten mit Kassensitz lange Wartezeiten einrechnen. Wenn Sie keinen Therapieplatz innerhalb weniger Wochen und in einer zumutbaren Entfernung finden, steht Ihnen alternativ eine Therapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis zu.
Sofern sich Ihre Krankenkasse für das Erstattungsverfahren offen zeigt, erstelle ich mit Ihnen zusammen einen ausführlichen Antrag auf Therapie bei Ihrer Krankenkasse.
Zuvor finden probatorische, unverbindliche Sitzungen statt, in denen Sie mich und meine Arbeitsweise erfahren und ich Sie und Ihre Therapieanliegen kennenlerne. Nach der Bewilligung der Therapie kann ich direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
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